Vorfahrtsmissachtung
Wird Ihnen Vorfahrtsmissachtung zur Last gelegt?
Zusammenstoß vermeiden
An Kreuzungen oder Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Diese Regel gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch eine Ampelanlage, ein Verkehrszeichen oder einen Verkehrspolizisten geregelt wird. Vorfahrtsregelung hat den Zweck, der Gefahr von möglichen Zusammenstößen vorzubeugen, die vermehrt an Kreuzungen und Straßeneinmündungen vorkommt.
Kreuzung
Schneiden sich mindestens zwei Straßen, dass über ihren Schnittpunkt hinaus jede dieser Straßen weiter verläuft, spricht man von einer Kreuzung.
Einmündung
Bei einer Straßeneinmündung hingegen geht zumindest eine Straße in eine weitere, durchgehende Straße über. Um keine Einmündung handelt es sich entsprechend der Vorfahrtsregelung bei Straßen, die
- lediglich über einen abgesenkten Bordstein oder Gehweg zu erreichen sind,
- nicht öffentlich sind (z.B. private Grundstückseinfahrt),
- zwar öffentlich, aber nicht für den durchgehenden Verkehr gedacht sind (z. B. Fußgängerzonen, Parkhaus- oder Tankstelleneinfahrten).
Vorfahrtsregeln
1. Vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen
Hier wird Ihnen die Vorfahrtsberechtigung angezeigt. Dabei wird unterschieden zwischen
- Verkehrsschildern (Vorfahrtsstraße), die die Vorfahrt gewähren und
- Verkehrsschildern (Vorfahrt achten, z. B. Stoppschild), bei denen der Verkehrsteilnehmer wartepflichtig ist.
2. Vorfahrt im Kreisverkehr
Wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren möchten, müssen Sie demjenigen, der sich auf der Kreisverkehrsfahrbahn befindet, Vorfahrt gewähren
3. Autobahnauffahrt
Auf der Autobahn hat der fließende Verkehr grundsätzlich immer Vorfahrt. Es kann vorkommen, dass man nicht unmittelbar vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn der Autobahn wechseln kann. Sie dürfen dann aber nicht einfach auf die Autobahnfahrbahn rüber ziehen oder anhalten, sondern notfalls auf dem Seitenstreifen solange weiterfahren, bis ein Fahrbahnwechsel möglich ist.
4. Vorfahrtsregeln beim Abbiegen
Wenn Sie abbiegen möchten, müssen Sie dem geradeausfahrenden oder rechtsabbiegenden grundsätzlich immer Vorfahrt gewähren. Dieses gilt auch für Fußgänger oder Fahrradfahrer, die die Straße überqueren möchten.
5. Ampelanlagen
Wer grün hat, hat auch Vorfahrt.
6. Blaulicht
Fahrzeugen, die mit Blaulicht im Straßenverkehr unterwegs sind (z. B. Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen), muss Vorfahrt gewährt werden.
7. Fußgängerzone
Innerhalb der Fußgängerzone haben Fußgänger immer Vorrang, Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich.
8. Grundstück
Bei der Ausfahrt aus dem Grundstück haben andere Verkehrsteilnehmer, auch Fahrradfahrer und Fußgänger, Vorfahrt.
9. Abgesenkter Bordstein
Hier ist die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben und anderen Verkehrsteilnehmern auf der Hauptstraße ist Vorfahrt zu gewähren.
Konsequenzen
Wenn Sie das Vorfahrtsrecht anderer Verkehrsteilnehmer missachten, müssen Sie mit einem Bußgeld, je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten im Flensburger Verkehrsregister rechnen:
- entgegenkommenden Verkehr an beschilderter Engstelle keinen Vorrang gewährt, 5 €
Vorfahrt nicht beachtet
- mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 €, 1 Punkt
- mit Sachschaden 120 €, 1 Punkt
als Linksabbieger dem entgegenkommenden Verkehr keine Vorfahrt gewährt
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 70 €, 1 Punkt
- mit Sachschaden 85 €, 1 Punkt
Missachtung der Vorfahrt bzw. des Stoppschildes
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 70 €, 1 Punkt
- Vorfahrtsregeln an Zebrastreifen missachtet 80 €, 1 Punkt
- Missachtung der Ampelanlage 90 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung/Sachschaden 360 €, 2 Punkte , 1 Monat