Überliegefrist
Was bedeutet Überliegefrist?
Auswirkung auf den Punktestand
Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkung auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.
Wird vor Ablauf der Überliegefrist eine weitere Entscheidung im FAER eingetragen, so hat dieser Einfluss auf den Gesamtpunktestand, wenn die zu Grunde liegende Tat noch vor dem Ablauf der Tilgungsfrist der bisher eingetragenen Entscheidung liegt, hier findet das sogenannte „Tattagsprinzip“ seine Anwendung.