Punkte-Eintrag

Wann werden in das Fahreignungsregister Punkte eingetragen?

Voraussetzung

Für eine Punktwertung im Fahreignungs-Bewertungssystem muss zum einen eine Auflistung der Zuwiderhandlung in der Anlage 13 zu § 40 FeV vorliegen und bei Ordnungswidrigkeiten zum anderen die verhängte Geldbuße mindestens 60 Euro betragen.

Im FAER werden nur die Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben. Ordnungswidrigkeiten wie z. B. das verbotene Einfahren in eine Umweltzone werden im FAER nicht gespeichert.

Maßgebend für die Speicherung ist allein die Tatsache, dass die Zuwiderhandlung in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt ist.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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