Geschwindigkeitsverstoß

Wurden Sie „geblitzt“? Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten?

Mit Ärger verbunden

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ärgerlich und für Sie von großer Bedeutung, weil neben der Geldbuße auch Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen und insbesondere ein Fahrverbot angeordnet werden kann.

Überprüfen lassen

Ich kann Ihnen grundsätzlich empfehlen, die Geschwindigkeitsmessung auf etwaige Mess- oder Bedienfehler überprüfen zu lassen. Meine Erfahrung zeigt, dass dies häufig zum Erfolg führt.

Keine Seltenheit

Fehlerbehaftete Messungen erfolgen keineswegs selten. Entscheidend ist, den Fehler zu erkennen. Meine Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Das sollte Ihnen nicht passieren.

Fehler komme nicht selten vor

Die Geschwindigkeitsmessung wird von Menschen und Maschinen durchgeführt. Hierbei werden Fehler gemacht.

  • Die Vorgaben in der Gebrauchsanleitung werden nicht eingehalten
  • Es passieren Fehler im Messprotokoll
  • Insbesondere bei der Auswertung der Messfotos werden von den Auswertebeamten immer wieder Fehler gemacht
  • die Messbeamten halten die Abstände zwischen Messstelle und Verkehrsschild nicht ein
  • Teilweise wird kein ausreichender Toleranzabzug vorgenommen.
  • Die erforderlichen Funktionstests werden nicht bzw. nicht richtig durchgeführt.
  • Der Messbeamte ist nicht geschult etc.

Unverzichtbare Einnahmequelle

Die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr ist die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Einnahmen aus der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen steigen konstant und stellen mittlerweile unverzichtbare Einnahmepositionen der öffentlichen Haushalte dar.

Beispiel

Auf der A44 in Düsseldorf führte eine einzige Verkehrsüberwachungsanlage seit Beginn des Jahres 2005 zu Einnahmen i.H.v. 100.000 EUR pro Woche (!), und ca. 5 Mio. EUR im Jahr (Rheinische Post vom 16.08.2005).

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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