RIEGL LR 90-235
Wie funktioniert das Messgerät?
Laserhandmessgerät
Das Lasergeschwindigkeitsmessgerät Riegl LR90-235 ist eines der am häufigsten eingesetzten Lasermessgeräte. Das Gerät darf ausweislich der Gebrauchsanweisung nur von Personen eingesetzt werden, die von kompetentem Personal (z.B. Hersteller, Polizeischule) umfassend geschult worden sind. Der Einsatz „besonders geschulten Messpersonals“ bei Lasermessungen im Allgemeinen entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH DAR 1998, 110; OLG Hamm NZV 1997, 187).
Kein Beweisfoto
Die Messung wird in der Regel am Straßenrand auf einem dreibeinigen Stativ durchgeführt. Das Messgerät kommt auch als Laserpistole mit der freien Hand zum Einsatz. Das Gerät kann sowohl den ankommenden als auch abfließenden Verkehr messen. Eine Besonderheit ist, dass bei der Geschwindigkeitsmessung der Messvorgang nicht dokumentiert wird. Es werden also „keine Beweisfotos“ gefertigt. Daher kann nur im Nachhinein – bei genauer Auswertung der Bußgeldakte bzw. im Rahmen der Befragung der Messbeamten – geklärt werden, ob die jeweilige Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder Messfehler vorliegen.
Eichschein
Es muss ein gültiger Eichschein vorliegen. Für amtliche Messungen ist Voraussetzung, dass das Gerät nach jedem Eingriff (z.B. Reparatur) zu eichen ist oder mit einem entsprechenden Vermerk versehen wird.
Stempelstellen
Am Messgerät muss an der rechten Seite ein Typenschild angebracht sein. Hieraus muss unter anderem Baujahr, Geschwindigkeitsmessbereich, zugelassener Entfernungsbereich ersichtlich sein.
Erforderliche Tests Riegl LR90-235
Vor dem Einsatz des Gerätes und nach jedem Standortwechsel sind ausweislich der Gebrauchsanweisung vier Test durchzuführen:
- Selbsttest
- Display-Test
- Test der Visiereinrichtung
- Null-Test