Gilt das Fahrverbot auch im Ausland?

Dürfen Sie während der Fahrverbotsfrist im Ausland ein Kraftfahrzeug führen, wenn gegen Sie in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde?

Wirksames Fahrverbot

Ein wirksames Fahrverbot hat zur Folge, dass Sie nach Rechtskraft und während der Fahrverbotsfrist im öffentlichen Straßenverkehr auf deutschem Hoheitsgebiet keine Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art führen dürfen. Das Fahrverbot entfaltet unmittelbare Gültigkeit nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. Daher versuchen viele Kraftfahrer das Fahrverbot aufgrund der in § 25 Abs. 2a StVG vorgesehenen Verschiebungsmöglichkeit das Fahrverbotsantritt von vier Monaten in der Urlaubszeit „abzusitzen“, weil sie glauben, dass sie im Ausland ohne weiteres weiterfahren dürfen.

Führerscheindokumente mitführen

Das Führen eines Kraftfahrzeuges im Ausland ist sehr problematisch. Da sämtliche Führerscheindokumente bei Antritt des Fahrverbots in amtliche Verwahrung zu geben sind, kann im Ausland kein Nachweis für das Bestehen einer Fahrberechtigung erbracht werden. In einzelnen Ländern wird bereits dieser fehlende Nachweis mit hohen Geldbußen belegt (Dänemark ca. 135 EUR bei Nichtvorlage oder Vorlage einer Kopie des Führerscheins auf Verlangen nach dem Original).

Auslandsbezug

Nach internationalen Übereinkommen müssen ausländische Fahrberechtigungen dann nicht anerkannt werden, wenn Sie im Wohnsitzland keine Fahrzeuge führen dürfen (Fahrverbot), so dass im Ausland ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis droht, in Österreich Fahren während deutschen Fahrverbots untersagt. Angesichts dieser Konsequenz ist, während eines in Deutschland bestehenden Fahrverbots, vom Führen eines Fahrzeuges im Ausland abzuraten.

Hier können Sie kurz prüfen, ob Sie während eines Fahrverbotes im Ausland fahren dürfen:

Belgien

  • Fahrzeugführer muss „im Besitz“ eines gültigen Führerscheins sein
  • laut ministerieller Auskunft „kann das dahin ausgelegt werden“, dass während eines deutschen Fahrverbotes auch in Belgien nicht gefahren werden darf
  • keine Rechtsprechung zu diesem Thema bekannt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: 1.600 € bis 16.000 € Geldstrafe
  • Nichtmitführen des Führerscheins: 80 € bis 4.000 € Geldbuße

Dänemark

  • Fahren trotz ausländischen Fahrverbots erlaubt
  • Nichtvorlage oder Vorlage nur einer Kopie des Führerscheins auf Verlangen nach dem Original: ca. 135 € Geldbuße

Finnland

  • Fahren bei ausländischem Fahrverbot verboten
  • führt zu Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Strafe: Geldstrafe zwischen 20 und 50 Tagessätzen, Fahrverbot für Finnland zwischen 1 und 6 Monaten

Frankreich

  • Führerschein wird während Fahrverbotes nicht anerkannt
  • Fahren während Führerscheinmaßnahme: 4.500 € Geldstrafe + Beschlagnahme des Kfz
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 11 € Geldbuße und Auflage, diesen binnen fünf Tagen vorzulegen, ansonsten mindestens 90 € Geldbuße

Großbritannien

  • keine gegenseitige Vereinbarung über Anerkennung der Fahrverbote
  • Praxis: sollte Fahrverbot entdeckt werden, bis zu 5.500 € Geldstrafe sowie Fahrverbot für Großbritannien bis zu 12 Monaten
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 33 € Geldbuße, falls der Führerschein nicht binnen 7 Tagen bei der örtlichen Polizeistation vorgezeigt wird

Italien

  • Fahren während deutschen Fahrverbots kann geahndet werden
  • Geldstrafe mindestens 2.257 €, im Wiederholungsfall binnen zwei Jahren auch Haft bis zu einem Jahr
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: mindestens 41 € Geldbuße, erhöht sich auf mindestens 419 €, wenn der Führerschein auch nachträglich nicht vorgezeigt wird

Kroatien

  • Fahren trotz deutschen Fahrverbotes: wohl möglich, kein explizites Verbot
  • Führerschein muss im Original mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: ca. 135 € Geldbuße

Luxemburg

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt
  • Geldstrafe zwischen 500 € und 10.000 € und/oder Haftstrafe zwischen 8 Tagen und 3 Monaten
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 24 € Geldbuße

Niederlande

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt, aber sehr schwer zu ermitteln
  • Bei Ermittlung: mindestens 360 € Geldstrafe
  • grundsätzlich bei Nichtvorzeigen des Führerscheins: 90 € Geldbuße

Norwegen

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt
  • führt zu Strafverfahren mit hohen Geldstrafen
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: ca. 55 € Geldbuße

Österreich

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt
  • auch der deutsche Führerschein kann in Österreich zur Vollstreckung in Deutschland abgenommen werden!
  • schneller und guter Informationsaustausch
  • mindestens 726 € Geldstrafe
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 20 € Geldbuße

Polen

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes möglich
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: ca. 12 € Geldbuße

Portugal

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt, aber kaum ermittelbar
  • Geldstrafe bis zu 240 Tagessätzen oder bis zu 2 Jahre Haft
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 30 € bis 150 € Bußgeld bei Nachreichen binnen 8 Tagen, sonst 60 € bis 300 € Bußgeld

Schweden

  • Fahren während deutschen Fahrverbotes untersagt
  • Geld- und/oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten

Schweiz

  • recht komplizierte Rechtslage, es kommt auf den Grund des deutschen Fahrverbotes an
  • Fahren in jedem Falle untersagt, Geldstrafe und Einziehung Führerschein möglich
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 17 € Geldbuße

Slowenien

  • Fahren trotz deutschen Fahrverbotes möglich, aber in der Praxis bei der Begründung des Nichtmitsichführens des Führerscheins schwierig
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: 40 € Geldbuße

Spanien

  • Fahren trotz deutschen Fahrverbotes verboten und hart sanktioniert
  • Freiheitsstrafen von 3 bis 6 Monaten, alternativ Geldstrafen von 12 bis 24 Monatsgehältern sowie gemeinnützige Arbeit
  • ausländische Fahrverbote werden jedoch kaum erfragt, daher Entdeckungsrisiko recht gering
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: bis zu 90 € Bußgeld
  • beglaubigte Kopien des Führerscheins können als Ersatzdokument anerkannt werden

Tschechische Republik

  • Fahren trotz deutschen Fahrverbotes möglich, aber in der Praxis bei der Begründung des Nichtmitsichführens des Führerscheins schwierig
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: ca. 60 € bis 100 € Geldbuße

Ungarn

  • Fahren trotz deutschen Fahrverbotes untersagt, aber Entdeckungsrisiko relativ gering
  • bis zu 1.120 € Geldbuße oder Haftstrafe bis zu 60 Tagen
  • Nichtvorzeigen des Führerscheins: zwischen 17 € und 560 € Bußgeld
Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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