Fristbeginn Fahrverbot
Wann beginnt die Fahrverbotsfrist?
Vorsicht: Sie müssen unbedingt zwischen der „Wirksamkeit des Fahrverbotes“ und dem „Beginn der Fahrverbotsfrist“ streng differenzieren.
Amtliche Verwahrung
Die Fahrverbotsfrist beginnt nämlich erst zu laufen, wenn die Behörde Ihren Führerschein zur Vollstreckung in amtliche Verwahrung nimmt.
Wichtig: Das bedeutet, dass das Fahrverbot bereits wirksam sein kann, aber die Frist zur Vollstreckung des Fahrverbots noch nicht „begonnen“ hat, weil Sie Ihren Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben haben. Hierfür müssen Sie alle Führerscheindokumente (auch einen bestehenden internationalen Führerschein) in „amtliche Verwahrung“ geben. Erst mit Eingang in die amtliche Verwahrung beginnt die Fahrverbotsfrist zu laufen.
Rücksendung
Nach Ablauf des Fahrverbotsfrist (meistens ein paar Tage vorher) bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.
Mit Ablauf der Fahrverbotsfrist
Sie haben aber bereits dann wieder eine gültige Fahrerlaubnis, wenn die Fahrverbotsfrist abgelaufen ist (nicht erst mit Erhalt des Führerscheins).