Drogen im Fahrerlaubnisrecht

Welche Maßnahmen drohen seitens der Fahrerlaubnisbehörde?

Harte Drogen

Drogenkonsum beeinflusst die Fahrsicherheit, je nach Menge und Art des konsumierten Stoffes in unterschiedlicher Weise. Wegen der mit dem Drogenkonsum verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit gilt ein Konsument als ungeeignet für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, wenn er sog. harte Drogen konsumiert, sei es auch nur erst- oder einmalig, so dass seine Fahrerlaubnis unbedingt und sofort – ohne vorherige MPU – zu entziehen ist.

Weiche Drogen

Lediglich bei Cannabis werden weichere Maßstäbe angelegt: Hier müssen entweder Konsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder sonstige Hinweise auf Abhängigkeit oder Missbrauch bzw. Konsum zusammen mit weiteren Stoffen (Alkohol, Medikamente) vorliegen, um Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auszulösen.

Cannabis

Beim Konsum von Cannabis und der nachfolgenden Teilnahme am Straßenverkehr bleibt fraglich, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fortbesteht oder nicht. Dies hängt regelmäßig von verschiedenen Faktoren ab. So fließt in die Beurteilung stets ein, wie häufig die Einnahme erfolgt, in welchem Umfang konsumiert wird und ob eine Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr gemacht wird. Weiter ist von Bedeutung, ob neben Cannabis weitere berauschende Mittel oder auch Alkohol eingenommen werden.

Konsumverhalten

Tatsächlich ausschlaggebend für die Auswirkung über die Beurteilung der Geeignetheit ist die Einstufung des Konsumverhaltens, welches in verschiedene Stadien unterteilt wird.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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