Nachtrunk
Welche Rolle Spielt Nachtrunk für die BAK?
Nachtrunkbehauptung kann helfen
Mit einem Nachtrunk ist die Aufnahme von Alkohol gemeint, welche erst nach der Trunkenheitsfahrt erfolgte. Das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol stellt ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Nachtrunkbehauptung kann Ihnen helfen, einer Strafe zu entgehen.
Beispiel
Werden Sie beispielsweise auf Grund Ihrer auffälligen Fahrweise von einem Zeugen angezeigt, wird die Polizei in der Regel einen Alkoholtest bei Ihnen durchführen. In diesen Fällen kann Ihnen die Nachtrunkbehauptung helfen, den Blutalkoholwert zu erklären.
Zwei Blutproben
Um die Nachtrunkbehauptung zu verifizieren, werden in der Regel Blutproben angeordnet. Ein Arzt oder ein Sachverständiger nimmt dann zwei Proben im Abstand von einer halben Stunde.
Abbau 2 Stunden nach dem Trinkende
Dadurch kann der Unterschied der Konzentrationen an Alkohol im Blut Auskunft darüber geben, ob Sie wirklich erst nach der Fahrt getrunken haben. Denn Alkohol wird mit einer bestimmten Geschwindigkeit vom Körper zersetzt. Der Abbau setzt ungefähr zwei Stunden nach dem Trinkende ein.
Nachtrunk
Ist die BAK der zweiten Blutprobe höher als bei der ersten, handelt es sich tatsächlich um einen Nachtrunk, da der Körper mit dem Abbau noch nicht beginnen konnte.
Schutzbehauptung
Ist die BAK der zweiten Blutprobe geringer als die erste, ist das ein Zeichen dafür, dass der Abbau längst eingesetzt hat und der Alkohol vor mehr als zwei Stunden konsumiert wurde. Es handelt sich dann um eine sog. Schutzbehauptung.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.1996 – 2 Ss 239/96
Das Amtsgericht hat aus der Tatsache, dass die beiden um 4.51 Uhr bzw. um 5.06 Uhr entnommenen Blutproben Werte von 0,91 bzw. 0,86 Promille, also eine Differenz von 0,05 Promille aufwiesen, geschlossen, dass ein Nachtrunk – ein solcher war offensichtlich behauptet worden – ausgeschlossen sei. Offensichtlich sah das Amtsgericht in dieser negativen Differenz der Entnahmewerte über einen Zeitraum von 15 Minuten ein ausreichendes Beweisanzeichen dafür, dass nach der Fahrt kein Alkohol mehr konsumiert worden sein kann. Dies ist rechtsfehlerhaft.