Beschlagnahme des Führerscheins

Wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt?

Deutsche Fahrerlaubnis

Ein Führerschein kann – sofern er von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde – sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Sicherstellung

Von einer Sicherstellung ist die Rede, wenn der Führerschein freiwillig herausgegeben wird.

Beschlagnahme

Eine Beschlagnahme liegt vor, sofern keine freiwillige Herausgabe stattfindet.

Widersprechen

Da eine Überprüfung der Maßnahme nur dann möglich ist, sofern dieser widersprochen wurde, empfiehlt es sich stets, den Führerschein zwar auszuhändigen, der Beschlagnahme jedoch ausdrücklich zu widersprechen.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Anordnung zur Sicherstellung oder Beschlagnahme kann entweder vom Richter oder bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen erfolgen.
Ein solches Vorgehen ist jedoch nur zulässig, sofern eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne des § 111 a StPO im Raum steht.

Dringender Tatverdacht

Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts. Es muss also die Wahrscheinlichkeit groß sein, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist und es muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit bestehen, dass das Gericht den Beschuldigten ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält und ihm daher die Fahrerlaubnis entziehen wird. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, sofern ein Unfall unter Alkoholeinfluss herbeigeführt wurde.

Konsequenz

Solange Ihr Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt ist, dürfen Sie keinesfalls ein Kraftfahrzeug führen. Anderenfalls würden Sie den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklichen.

Wird der Führerschein bereits bei der Polizeikontrolle oder am Unfallort beschlagnahmt, so entzieht das Gericht regelmäßig die Fahrerlaubnis vorläufig durch Beschluss. Sofern eine Beschlagnahme noch nicht stattgefunden hat, ist der Führerschein nach erlassenem Gerichtsbeschluss herauszugeben, da die vorläufige Entziehung gemäß § 111 a Abs. 3 als Anordnung der Beschlagnahme des Führerscheins wirkt.

Rechtsmittel

Gegen die Beschlagnahme kann Antrag auf Aufhebung und Herausgabe des Führerscheins gestellt werden.
Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann Beschwerde nach § 304 StPO eingelegt werden.
Aus langjähriger Erfahrung ist jedoch mit der Einlegung eines solchen Rechtsmittels sehr sparsam zu verfahren.

Ein weiterer Nachteil ist die Verzögerung des Verfahrens durch die vorgeschaltete Überprüfung der Maßnahme. Auch dies geht zumeist zu Lasten des Mandanten. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nur in äußerst seltenen Fällen angreifbar ist und dass selbst die beste Argumentation oft nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Viel wichtiger ist darauf zu drängen, dass eine rasche Terminierung erfolgt und so der Verstoß und die vorläufig verhängte Entzugsmaßnahme vor Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung zur Diskussion kommen.
Ein Einwirken auf das Gericht im Hinblick auf mögliche Sanktionen lässt sich hier deutlich einfacher gestalten.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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