Alkohol in der Probezeit

Sind Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt worden?

Absolutes Alkoholverbot für Anfänger

In der Probezeit und für Führerscheininhaber unter 21 gilt in Deutschland für Fahrzeugführer ein striktes Alkoholverbot.

Bestimmte Promillegrenze

Der Gesetzgeber hat eine bestimmte Promillegrenze festgelegt.

  • 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Bußgeldkatalog

Wird ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer erwischt (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:

  • Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
  • Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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