Video-Abstand-Messverfahren
Welche Abstandsmessverfahren gibt es?
Im Einzelnen
Die in der Praxis häufigsten Messverfahren sind
- die Brückenabstandsmessverfahren
- das Video-Abstand-Messverfahren
- die Messung mit dem Police-Pilot-System und
- die Messung durch Polizeibeamte ohne technische Geräte
Video-Abstand-Messverfahren
Die Messanlage wird auf einer Brücke aufgebaut. Kameras erfassen den ankommenden Verkehr ohne Unterbrechung in zwei Aufzeichnungen. Die eine Kamera nimmt den Fernbereich auf, die andere den Nahbereich. Die Aufzeichnungen werden später als Schnittbild zusammengesetzt, in das Datum, Zeit und Stoppzeit eingeblendet werden. Die Auswertung erfolgt anhand der Videoaufnahme. Es werden Standbilder des Videofilms erzeugt und die geeichte, eingeblendete Messzeit abgelesen. Anhand der Zeitdifferenz wird die Geschwindigkeit errechnet und der Abstand in Sekunden ermittelt. Durch die errechnete Geschwindigkeit kann dann der Abstand in Metern festgestellt werden (zu allem auch Beck/Berr, a.a.O.; Rn. 455 ff.).
Hinweis
Im Rahmen der Verteidigung ist zwingend das Messvideo in Augenschein zu nehmen, um dann Sondersituationen (Abbremsen, Spurwechsel, etc.) herausgefiltert werden können.
Dieses Verfahren ist zur Abstandsmessung geeignet und zuverlässig (grundlegend OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Hamm DAR 96, 382 bei Burhoff).
Verwertungsverbot
Die Verwertung von Messfoto und Messvideo wird heute i.d.R. auf § 100h StPO i.V.m. § 46 OWiG gestützt. Dies wird seitens des BVerfG als unbedenklich angesehen (BVerfG NJW 2010, 2717 für Messfotos; DAR 2010, 574 = BeckRS 2010, 52520 für Messvideos).
Nur dann, wenn ein ansatzloses “Dauerfilmen” stattfindet, das Fahrer identifizierbar macht, wird eine gesetzliche Grundlage hierfür nicht mehr in § 100h StPO zu sehen sein.