Notstand wegen Drängler

Konnten Sie den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten, weil Sie von hinten bedrängt wurden?

Belanglos

Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie infolge eigener Bedrängung durch einen “Drängler” von hinten ebenfalls auf den Vordermann dichter als erlaubt auffahren (OLG Bamberg Beschl.v. 18.03.2009 -3 Ss OWi 169/09- BeckRS 2009, 20390).

Kein Notstand

Eine Notstandsrechtfertigung ist nach § 16 OWiG auszuschließen (OLG Bamberg NJW 2015, 1320).
Hier kommt es allerdings auf die besondere Situation des Einzelfalls an. Unter Darlegung der besonderen Situation kann von einem Gericht durchaus auf Notstand erkannt werden.

Ich bin als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf das Bußgeldverfahren spezialisiert. Ich verteidige in allen Bußgeldverfahren, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Ich kann die Bußgeldakte einsehen und prüfen, ob und in welchem Umfang Erfolgsaussichten bestehen. Anhand der Bußgeldakte und anderer Unterlagen kann festgestellt werden, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf haltbar ist. Ich nehme bundesweit alle Gerichtstermine vor den Amtsgerichten wahr und kann Sie auf Wunsch, von Ihrer Pflicht zum persönlichen Erscheinen, entbinden lassen. Sie brauchen den Gerichtstermin nicht alleine wahrnehmen. Ich begleite Sie bis zum Abschluss des Verfahrens. Mein jahrelanges Engagement wird durch meine hartnäckige und ehrgeizige Arbeit bestätigt. Dank meiner Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner Verteidigung im Bereich der Verhängung eines Fahrverbots. Ich nehme mir Ihre Sache an und erarbeite nach Akteneinsicht die für ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, werden die Kosten für die Bearbeitung der Bußgeldangelegenheit von dem Versicherer übernommen. Hierzu gehören u.a. auch die Anwaltskosten für die Wahrnehmung des Gerichtstermins (Terminsgebühr). Ich setze mich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und hole mir für die Bearbeitung der Bußgeldsache Deckungszusage ein.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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