Technischer tatsächlicher Totalschaden

Ist Ihr Fahrzeug irreparabel beschädigt?

Keine Reparatur möglich

Technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann. Das ist bei dem Stand der heutigen Technik selten der Fall.

Wiederbeschaffungsaufwand

Im Falle des tatsächlichen Totalschadens haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schaden auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes abzurechnen.

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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