Merkantile Wertminderung

Hat Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verloren ?

Minderung des Verkaufswertes

Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug, auch wenn es ordnungsgemäß repariert wurde, weniger wert als vorher. Bei der Veräußerung müssen Sie angeben, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Dadurch tritt eine Minderung des Veräußerungswertes ein. Unter Berücksichtigung von Schadensumfang, Reparaturweg, Fahrzeugalter und Erhaltungszustand sowie der örtlichen Marktlage ermittelt der Gutachter eine Wertminderung.

Unfalleigenschaft

Die Wertminderung ist der Makel ein Unfallfahrzeug zu haben. Durch die Zahlung einer Wertminderung wird dieser Schaden ausgeglichen. Der Versicherer geht in einer Vielzahl von Fällen mit absurden Begründungen davon aus, dass Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht an Wert verloren habe.

Berechnung der Wertminderung bei älterem Fahrzeug – AG Arnsberg vom 20.01.2010 – Az. 3 C 339/09

Ein Unfallgeschädigter Fahrzeughalter kann neben der Erstattung der Reparaturkosten den Ersatz des merkantilen Minderwertes (Wertminderung) in der Höhe verlangen, in der das beschädigte Fahrzeug infolge des Unfallereignisses am Gebrauchtwagenmarkt mit einem Abschlag gehandelt wird. Der merkantile Minderwert muss durch ein Gutachten ermittelt werden, wenn das mit der Unfallabwicklung befasste Gericht keine eigene Schätzung des Marktwertes und der Marktgängigkeit eines beschädigten Fahrzeugs vornehmen kann. Dem Anspruch auf Wertminderung steht nicht entgegen, dass das beschädigte Fahrzeug älter als fünf Jahre ist oder eine höhere Laufleistung als 100.000 km aufweist.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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