Fahrzeugreparatur – Reparaturfreigabe
Wann dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren?
Nach Gutachtenerstellung
Sie können Ihr Fahrzeug reparieren (lassen), sobald der Sachverständige das Gutachten erstellt hat. Das Gutachten dient nämlich der Beweissicherung für den eingetretenen Unfallschaden. Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, steht der Schadensumfang fest. Sie können Ihrem Sachverständigen vertrauen und das Unfallfahrzeug reparieren oder veräußern, ohne dem Versicherer noch die Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug zu besichtigen. Sie brauchen auch nicht auf ein höheres Kaufangebot des Versicherers zu warten. Eine Beweisvereitelung liegt nicht vor.