Ab- und Anmeldekosten

Haben Sie nach einem Totalschaden ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug gekauft?

Pauschale

Bei einem Totalschaden entstehen Ihnen durch die Ab- und Anmeldung eines neuen (gebrauchten) Fahrzeuges Kosten, die vollständig geltend gemacht werden können, wenn die konkreten Nachweise erbracht werden. Alternativ können Sie auch eine Pauschale geltend machen, die nach der gängigen Rechtsprechung zwischen 50 EUR und 75 EUR liegt.

Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden Ihre Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Aufgrund meiner Erfahrung von mehreren tausenden Schadensabwicklungen kann ich für Sie kostenlos einschätzen, ob sie in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind. Sie werden bei mir niemals eine Leistung erhalten, für die Sie am Ende selbst Kosten tragen müssen.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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