Schmerzensgeld
Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt?
Immaterieller Schaden
Schmerzensgeld ist eine besondere Form des Schadensersatzes und stellt einen finanziellen Ausgleich immaterieller Schäden dar. Unter immateriell versteht man solche Schäden, die sich normalerweise nicht in Geld bemessen lassen. Das Schmerzensgeld versucht genau diese Lücke zu schließen und schafft einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen, indem sich der Verletzte durch die Geldzahlung Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen soll. Das Schmerzensgeld soll die Verletzungen kompensieren.
Doppelfunktion Genugtuungsgedanke
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen. Es soll Ihnen einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind und gleichzeitig dem Genugtuungsgedanken Rechnung tragen.
Die wesentliche Grundlage für die Höhe der Bemessung des Schmerzensgeldes bilden folgende Kriterien:
- Verletzungsart
- Ausmaß der Verletzung
- Schwere des Schadens
- Dauer der Beeinträchtigung
- Notwendigkeit und Dauer eines Krankenhausaufenthalts
- davongetragene Entstellungen
- Intensität der Schmerzen
- hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit
- Beeinträchtigung im Alltag
- Mitverschulden des Geschädigten
- Vorsatz/Fahrlässigkeit des Schädigers
Schmerzensgeldtabelle
Eine Schmerzensgeldtabelle liefert bei der jeweiligen Bemessung der Schmerzensgeldhöhe eine Orientierung für die konkrete Bemessung. Sie enthält eine Sammlung verschiedener Urteile, in denen für eine Verletzung ein Schmerzensgeld festgelegt wird. Es sind keine verbindlichen Beträge, sondern nur Orientierungen, um etwaige Parallelen ausfindig zu machen.
Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine Auflistung keine Grundlage für die Bemessung vom Schmerzensgeld sein darf. Daher muss jeder Einzelfall gesondert überprüft und jeder Umstand in die Betrachtung miteinbezogen werden. So ist der Verlust eines Fingers für einen Violinistin weitaus schwerwiegender als für einen Lehrer.
Unrealistische Vorstellung
Bedauerlicherweise muss ich immer wieder feststellen, dass die Vorstellungen meiner Mandanten über die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich von der Realität abweichen.
Im Vergleich zu USA oder zu anderen europäischen sozial schwachen Ländern, liegen die Sätze in Deutschland wesentlich und deutlich niedriger.
Bagatellverletzung
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wird bei einer Bagatellverletzung verneint, wenn die Verletzung keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, die einen Ausgleich in Geld erforderlich macht.