Vollrausch

Wer wird wegen Vollrausch bestraft?

Tatbestand

Wegen Vollrausch wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Schuldunfähigkeit

Wird eine Straftat in einem starken Rauschzustand begangen, kann es vorkommen, dass der Täter gar nicht mehr in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. In einem solchen Fall ist der Täter schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB, weshalb er wegen der im Rausch begangenen Tat nicht bestraft werden kann.

Auffangfunktion

Damit eine Bestrafung dennoch möglich ist, enthält § 323a StGB einen Straftatbestand mit Auffangfunktion. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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