Unterschlagung

Wer wird wegen Unterschlagung bestraft?

Tatbestand

Wegen Unterschlagung wird bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Bei der Unterschlagung handelt es sich folglich um ein Vermögensdelikt.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.

Fremd

Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht.

Zueignung

Zueignung ist die Manifestation des Zueignungswillens in objektiv erkennbarer Weise. Der BGH lässt jede beliebige Handlung genügen, die als Betätigung des Zueignungswillens verstanden werden kann. Entscheidend ist, ob ein objektiver Beobachter bei Kenntnis der Täterschaft die Handlung als Bestätigung des Willens ansieht, die Sache dem Berechtigten aus Dauer zu entziehen und sich oder einem Dritten anzuzeigen.

Zueignungswille

Zueignungswille ist der Wille, die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert wenigstens vorübergehend dem eigenen Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten einzuverleiben und den Berechtigten auf Dauer aus seiner Eigentümerposition zu verdrängen.

Veruntreuende Unterschlagung

Wurde die Sache dem Täter anvertraut, d.h. wenn sie ihm mit der Maßgabe überlassen wurde, mit ihr im Interesse oder nach Weisung des Eigentümers zu verfahren oder sie dem Eigentümer zurückzugeben, beträgt die Strafe für eine Unterschlagung nach § 246 Abs. 2 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Sache anvertraut

Eine Sache ist anvertraut, wenn sie dem Täter mit der Maßgabe überlassen wurde, mit ihr im Interesse oder nach Weisung des Eigentümers zu verfahren oder sie dem Eigentümer zurückzugeben.

Subsidiaritätsklausel

Stellt die Unterschlagung beispielsweise gleichzeitig einen Diebstahl dar, wird aufgrund der Subsidiaritätsklausel nur wegen Diebstahls und nicht wegen Unterschlagung bestraft.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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