Schuldfähigkeit

Was bedeutet Schuldfähigkeit?

Schuldunfähigkeit des Kindes

Eine Bestrafung setzt voraus, dass der Täter schuldfähig ist. Wann dies nicht der Fall ist, bestimmen §§ 19, 20 StGB.
Nach § 19 StGB sind Kinder, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt sind, stets schuldunfähig und können deshalb nicht bestraft werden.

Wegen seelischer Störung

Gemäß § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinn oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Bei Begehung der Tat

Wir der Täter nach Beginn der Tatausführung schuldunfähig, so entfällt damit noch nicht die Schuld.

Beispiel: Herr Miro will Herrn Gero mit einem Messer töten. Nach dem ersten Stich gerät er in einen Blutrausch, der die Voraussetzungen des § 20 StGB erfüllt.

Verminderte Schuldfähigkeit

In § 21 StGB ist die verminderte Schuldfähigkeit geregelt. Nach dieser Vorschrift ist die Strafe des Täters nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, wenn seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist.

Für den praktisch wichtigsten Fall der Alkoholisierung wird angenommen, dass von verminderter Schuldunfähigkeit ab 2,0 Promille ausgegangen werden kann, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle ab 2,2 Promille BAK.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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