Räuberischer Diebstahl
Wer wird wegen räuberischen Diebstahls bestraft?
Tatbestand
Wegen räuberischen Diebstahls wird bestraft, wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
Strafmaß
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Täter gleich einem Räuber bestraft wird, also eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Diebsbeute sichern
Der Täter begeht also einen räuberischen Diebstahl, wenn er Gewalt oder Drohung einsetzt, um seine Diebesbeute zu sichern. Täter des räuberischen Diebstahls kann jedenfalls derjenige sein, der schon Täter des Diebstahls war.
Nötigungsmittel nicht zur Wegnahme einsetzen
Bei einem räuberischen Diebstahl setzt der Täter die Nötigungsmittel also nicht wie bei einem Raub bei bzw. vor der Wegnahme des Diebesgutes ein, sondern erst danach.
Vollendeten Diebstahl
Folglich muss der Täter zunächst einen vollendeten Diebstahl begangen haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter neuen Gewahrsam am Diebesgut begründet hat.
Frischer Tat
Darüber hinaus muss der Täter „auf frischer Tat betroffen“ sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er in Tatortnähe oder alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird (BGHSt 9, 255).
Beispiel: Wenn der Täter nach einem Diebstahl das Warenhaus verlässt und den ihm verfolgenden Kaufhausdetektiv niederschlägt, um seine Beute zu sichern. Es ist jedoch auch ausreichend, dass der Täter einer Tatentdeckung zuvorkommt und bereits vor der Entdeckung Gewalt anwendet.