Räuberische Erpressung
Wer wird wegen Räuberische Erpressung bestraft?
Tatbestand
Wegen räuberischer Erpressung wird bestraft, wer die Erpressung durch „Gewalt gegen eine Person“ oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger „Gefahr für Leib oder Leben“ begeht.
Strafmaß
Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Wer eine räuberische Erpressung begeht, wird wie ein Räuber bestraft.
Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung
Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei einem Raub um einen speziellen Fall der Erpressung. Abzugrenzen ist nach dem äußeren Erscheinungsbild. Raub liegt vor, wenn der Täter die Sache nimmt. Räuberische Erpressung liegt vor, wenn das Opfer die Sache gibt. Liegt nach außen ein „Geben“ des Opfers vor, ist eine Erpressung anzunehmen, bei einem „Nehmen“ durch den Täter hingegen ein Raub.
Die Erpressung hat gegenüber dem Raub eine Auffangfunktion (vgl. BGHSt 14, 386).
Qualifikation der Erpressung
Bei einer räuberischen Erpressung gemäß § 255 StGB handelt es sich um eine Qualifikation der Erpressung nach § 253 StGB.
Gewalt gegen eine Person
Abweichend zur Erpressung wendet der Täter hier sog. qualifizierte Nötigungsmittel an, d.h. er richtet die Gewalt gegen eine Person oder droht mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben.
Beispiel: Wenn der Täter die Herausgabe von Geld unter der Androhung von Schlägen fordert
Qualifikationen
Da der Täter „gleich einem Räuber“ zu bestrafen ist, findet der minder schwere Fall, das Qualifikationsmerkmal des schweren Raubes sowie die Regelung über den Raub mit Todesfolge Anwendung.