Maßregeln der Besserung und Sicherung
Was bedeutet Maßregel der Besserung und Sicherung?
Präventionsmaßnahmen
Die Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß §§ 61 ff StGB stellen neben den Strafen eine weitere Möglichkeit der staatlichen Reaktion auf eine Straftat dar. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung unterscheiden sich jedoch maßgeblich von den Strafen, da sie reine Präventionsmaßnahmen darstellen, die anders als Strafen kein Unwerturteil über Tat und Täter enthalten und deshalb auch nicht an die Schuld des Täters anknüpfen.
Sechs Maßregeln der Besserung und Sicherung
Es gibt insgesamt sechs Maßregeln der Besserung und Sicherung. Hierbei wird zwischen ambulanten und stationären, d.h. zwischen nicht-freiheitsentziehenden und freiheitsentziehenden Maßregeln differenziert.
Ambulante Maßregeln
Ambulante Maßregeln sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Führungsaufsicht und das Berufsverbot.
Stationäre Maßregeln
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung hingegen stellen die stationären Maßregeln dar.
Gemeinsames Ziel aller Maßregeln ist vor allem der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.