Geiselnahme
Wer wird wegen Geiselnahme bestraft?
Tatbestand
Wegen Geiselnahme wird bestraft, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt. Die Vorschrift schützt die körperliche Integrität des Entführungsopfers und das Freiheitsinteresse des Genötigten. Bei der Geiselnahme handelt es sich um ein Verbrechen.
Strafmaß
Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Tatbestand
Der Tatbestand der Geiselnahme kann also zum einen durch das Entführen oder das sich Bemächtigen erfüllt werden, zum anderen durch das Ausnutzen einer solchen Nötigungslage.
Entführen
Entführen meint das Herbeiführen einer Ortsveränderung gegen den Willen des Opfers.
Sich bemächtigen
Sich bemächtigen bedeutet, dass der Täter die physische Gewalt über das Tatopfer gegen dessen Willen erlangt. Eine Ortsveränderung wird dabei nicht vorausgesetzt.
Ausnutzen einer Nötigungslage
Wird eine Nötigungslage ausgenutzt, hatte der Täter im Zeitpunkt des Entführens oder des Sichbemächtigens (noch) keinen Nötigungsvorsatz, vielmehr muss er erst später die von ihm geschaffene Lage zu einer Nötigung ausnutzen.
Erpresserischen Menschenraub
Diese Handlungsalternativen sind identisch mit dem erpresserischen Menschenraub im Sinne des § 239a StGB. Von diesem unterscheidet sich die Geiselnahme jedoch darin, dass das Tatmittel nicht eine Bereicherung mittels einer Erpressung ist, sondern die Entscheidungsfreiheit des Genötigten beeinträchtigt wird.