Gefährdung des Straßenverkehrs
Wer wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft?
Tatbestand
Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs werden (grob) verkehrswidrige Verhaltensweisen, die zum Eintritt eines Gefahrerfolges führen, bestraft. Bei der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt.
Strafmaß
Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol oder Drogen
Bestraft wird zum einen, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er alkohol- oder drogenbedingt nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen und dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert oder Leib oder Leben einer anderen Person gefährdet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der fahruntüchtige Fahrer einen Unfall verursacht und dabei der Unfall gerade auf der Fahruntüchtigkeit beruht.
Sieben Todsünden im Straßenverkehr
Zum anderen ist auch die Begehung einer der „sieben Todsünden im Straßenverkehr“ strafbar. Diese sind:
- Nichtbeachtung der Vorfahrt
- Falsches Überholen
- Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
- Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite an unübersichtlichen Stellen
- Wenden, rückwärts oder entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Nichtkenntlichmachen von liegengebliebenen Fahrzeugen
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
Voraussetzung ist jeweils ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten sowie ebenfalls eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder von fremden Sachen von bedeutendem Wert. Es handelt sich dabei um besonders schwere Verstöße gegen die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Die Verletzung dieser Verstöße allein erfüllt regelmäßig bereits den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.