Beihilfe

Was bedeutet Beihilfe?

Teilnahme

Die Beihilfe ist neben der Anstiftung eine Form der Teilnahme an einer Straftat. Als Gehilfe wird bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat, den Täter also bei der Begehung der Tat unterstützt hat.

Hilfeleistung

Die Hilfeleistung, also die Förderung oder Erleichterung der Haupttat, kann auf physische oder psychische Art und Weise erfolgen. Beispielsweise durch das Beschaffen der Tatwaffe oder auch durch unterstützende Bestärkung des Tatplanes oder Tatentschlusses. Es ist nicht erforderlich, dass dieser Beitrag auch für den Taterfolg ursächlich wird.

Sukzessive Beihilfe

Beihilfe ist auch nach Vollendung, aber vor Beendigung der tat möglich.

Beispiel: Herr Miro verlässt nach einem Einbruchsdiebstahl das Wohnhaus des Juwelierhändlers. Auf der Straße trifft er Herr Gero, der ihm hilft, die Beute nach Hause zu tragen.

Vorsatz

Der Gehilfe muss vorsätzlich handeln. Er muss also zu einer bestimmten Tat Hilfe leisten wollen und erkennen, dass seine Handlung dazu geeignet, ist die Haupttat zu fördern. Ferner muss er die Vollendung der Haupttat zumindest billigend in Kauf nehmen. Unerheblich ist allerdings, wenn dem Gehilfen die Folgen der Tat unerwünscht sind. Es reicht aus, wenn er weiß, dass er mit seiner Handlung die Haupttat unterstützt.

Bestrafung

Die Strafe für den Gehilfen richtet sich gemäß § 27 Abs. 2 S. 2 StGB nach der Strafandrohung für den Täter. Sie ist allerdings nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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