Verteidiger

Wann können Sie einen Verteidiger beauftragen?

In jeder Lage des Verfahrens

Sie haben das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe von bis zu drei Verteidigern zu bedienen. Grundsätzlich gilt die Bestellung des Verteidigers für das gesamte Strafverfahren. Sie kann jedoch auch auf nur eine Instanz beschränkt werden. Im Rahmen dieser evtl. zeitlichen Einschränkung hat der Verteidiger folgende Aufgaben:

In erster Linie soll der Verteidiger dem Angeklagten beratend zur Seite stehen. Er soll die Rechte des Angeklagten umfassend wahrnehmen und diesen zu prozessual richtigen Handlungen und Erklärungen veranlassen. Im Rahmen dieser Stellung ist der Verteidiger verpflichtet, sich ausschließlich für den Angeklagten einzusetzen.

Kontrollfunktion

Ferner übt der Verteidiger gegenüber dem Gericht eine Kontrollfunktion aus. Er hat darauf zu achten, dass alle den Angeklagten entlastenden Aspekte hinreichend berücksichtigt und die Verfahrensvorschriften beachtet werden. Der Verteidiger ist daher auch als Organ der Rechtspflege zu verstehen. In dieser Funktion dient er der Wahrheitsfindung und trifft ihn die Pflicht, für einen sachdienlichen und prozessual geordneten Verfahrensablauf zu sorgen. Damit der Verteidiger diesen Aufgaben gerecht werden kann, steht ihm nach Maßgabe des § 147 StPO ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht zu.

Beistand des Angeklagten

Der Verteidiger ersetzt jedoch nicht den Angeklagten. Auch wenn also ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, muss der Angeklagte selbst in der Verhandlung erscheinen. Der Verteidiger ist nur ein Beistand des Angeklagten, nicht dessen Vertreter.

Rechte des Verteidigers

Der Verteidiger ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Schutz und der Verteidigung des Angeklagten dienen. Seine Grenzen findet der Verteidiger dann, wenn er den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt, das heißt, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, Beweismittel verfälscht oder wissentlich gefälschte Beweismittel verwendet. Gleiches gilt, wenn der Verteidiger den Angeklagten vor einer bevorstehenden Verhaftung warnen würde. Nicht gehindert ist der Verteidiger aber, auf Freispruch zu verteidigen und zu beantragen, auch wenn der Angeklagte ihm die Tatbegehung in einem vertraulichen Gespräch gestanden hat.

Kostenerstattung im Ermittlungsverfahren

Mein Verteidigungsziel ist die Einstellung des gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Wenn das Verfahren gegen Sie im Ermittlungsverfahren eingestellt wird, werden Ihre Kosten nicht von der Staatskasse getragen. Ihre Kosten werden nur dann der Staatskasse auferlegt, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknimmt und das Verfahren eingestellt, § 467a Abs. 1 StPO.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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