Anfangsverdacht

Was bedeutet Anfangsverdacht?

Tatsächliche Anhaltspunkte

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, zu ermitteln, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen, § 152 Abs. 2 StPO. Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Legalitätsprinzip

Das entspricht dem sog. Legalitätsprinzip und bedeutet „Verfolgungszwang gegen jeden Verdächtigen“.

Kein Ermessen

Es steht also nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob bei einer Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sie müssen wegen aller verfolgbaren Straftaten einschreiten, BGH NJW 1996, 2373; OLG Düsseldorf NJW 1996, 530).

Konkrete Tatsachen

Ein Anfangsverdacht besteht dann, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat vorliegen. Voraussetzung ist das Vorliegen konkreter Tatsachen, die es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat vorliegt, bloße Vermutungen reichen nicht aus.

Wenn Sie in der Zeitung lesen, dass die Staatsanwaltschaft „ermittelt“, dann geht sie nur ihrer Pflicht nach. Sie „muss“ nämlich nach dem Legalitätsprinzip die Ermittlungen aufnehmen. Daher kann nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Klageerzwingungsverfahren

Das Klageerzwingungsverfahren kommt zur Anwendung, sofern die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht gem. § 170 Abs. 2 StPO verneint. Antragsberechtigt ist, wer den förmlichen Strafantrag gestellt hat (§ 171 StPO) und zugleich der durch die Tat Verletzte ist.

3-stufiger Aufbau

Das Verfahren ist dreistufig aufgebaut. Dem Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren muss der Strafantrag gem. §§ 171, 158 StPO vorausgehen, ebenso die fristgebundene Vorschaltbeschwerde an den Generalstaatsanwalt. Das Oberlandesgericht entscheidet durch begründeten Beschluss und kann weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft anordnen. Ein Klageerzwingungsverfahren kann wiederholt werden, sofern neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
Jetzt kontaktieren