Vollstreckungsbehörde
Welche Behörde vollstreckt das Fahrverbot? Wo müssen Sie Ihren Führerschein zur Vollstreckung des Fahrverbots abgeben?
Örtliche Bußgeldstelle
Zuständig für die Vollstreckung von Fahrverboten ist die örtliche Bußgeldstelle, wenn
- gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird und Rechtskraft eintritt oder
- der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (auch im gerichtlichen Verfahren) zurückgenommen wird.
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung des Fahrverbots nur zuständig, wenn eine gerichtliche Entscheidung ergeht.