Heilbehandlungskosten
Was sind unter Heilbehandlungskosten zu verstehen?
Unter Heilbehandlungskosten sind folgende Schadenspositionen zu verstehen:
1. Besuchskosten
Während des Krankenhausaufenthaltes entstehen weitreichende Besuchskosten, wenn Sie täglich von nahen Verwandten besucht werden. Die Besuche müssen medizinisch erforderlich sein. Die Erforderlichkeit kann bereits aus Ihren schwerwiegenden Verletzungen, die eine tägliche Zuwendung erfordern oder minderjährigen Lebensalter folgen.
2. Babysitterkosten
In der Zeit der Krankenhausbesuche sind Babysitterkosten erstattungsfähig, wenn während der Besuche für ausreichende Beaufsichtigung gesorgt wird. Wenn beispielsweise während der Abwesenheit sich die Nachbarin um das Kind kümmert und hierfür pro Stunde 10 EUR berechnet.
3. Fahrtkosten
Während des Krankenhausaufenthaltes können Fahrtkosten Ihrer nahen Verwandten ins Krankenhaus entstehen. Nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Hamm in VersR 1997, 1291, beträgt die Pauschale pro gefahrene Kilometer 0,30 EUR.