Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot? Wo ist der Unterscheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis?

Zeitliche Verlust

Ein Fahrverbot ist der zeitliche Verlust der Fahrberechtigung. Es ist von der „Entziehung der Fahrerlaubnis“ deutlich abzugrenzen.

Unterschied

Bei einer „Entziehung“ wird der Führerschein eingezogen und muss nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten neu beantragt werden. Beim Fahrverbot muss der Führerschein „auch“ abgegeben werden, kann aber nach Ablauf der Frist wieder bei der Verkehrsbehörde oder Staatsanwaltschaft abgeholt werden. Das Fahrverbot ist im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt.

Fahrverbot

Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie Ihren Führerschein nach rechtskräftiger Entscheidung bei der zuständigen Behörde (Bußgeldstelle, Polizei, Straßenverkehrsamt, etc.) abgeben. Sie bekommen Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist entweder per Einschreiben zugesandt oder Sie müssen ihn persönlich vor Ort abholen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde) entzogen wurde, dann ist Ihr Führerschein ungültig. Das Dokument wird entweder eingezogen oder mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen. Der Führerschein muss dann nach Ablauf von mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre neu beantragt und ausgestellt werden.

Fazit
Das Fahrverbot kann sowohl
als Nebenstrafe gemäß § 44 StGB (Strafgesetzbuch) für 1 bis 6 Monate
oder
im Bußgeldverfahren als reine Nebenfolge der Verkehrsordnungswidrigkeit für 1 bis 3 Monate
angeordnet werden.

Rechtsgrundlage alleine aus § 25 StVG

Die Rechtsgrundlage im Bußgeldverfahren ergibt sich „alleine“ aus § 25 StVG und setzt voraus, dass gegen den Fahrzeugführer wegen grober und beharrlicher Verletzung von Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldbuße festgesetzt wird.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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