Fußgängerüberweg

Haben Sie einen Zebrastreifen überfahren?

Rechtlicher Vorrang für Fußgänger

Sie haben einen Zebrastreifen überfahren, obwohl am Fahrbahnrand Fußgänger darauf gewartet haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Der Fußgängerüberweg, wie die amtliche Bezeichnung für Zebrastreifen lautet, sichert Personen im Straßenverkehr den rechtlichen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn Sie als Autofahrer dieses Fußgängerrecht missachten, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Allgemein

An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen sowie Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, absoluten Vorrang.
Der Gesetzgeber hat in der StVO bestimmt, dass jeder Verkehrsteilnehmer in einem Fahrzeug am Fußgängerüberweg halten muss, sobald erkennbar wird, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier die Straße überqueren wollen. Sie sollten stets mit nur mäßigem Tempo an den Zebrastreifen heranfahren.

Anhalteverbot

Außerdem darf in der Nähe weder überholt, noch im Stau oder bei stockendem Verkehr auf der Straßenmarkierung angehalten werden – der Fußgängerüberweg muss immer frei bleiben. Übrigens: Dieser ist nicht nur durch die weißen, breiten Linien auf der Straße, sondern stets auch durch eine zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet.

Fahrradfahrer

Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte.

Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

Bußgeld bei Fehlverhalten

Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen.

Wichtig
Schon beim geringsten Zweifel hat immer der Fußgänger Vorrang.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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