Rotlichtverstoß

Wird Ihnen vorgeworfen, Sie seien bei Rot über die LZA gefahren?

Fahrverbot kann verhängt werden

Neben Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandverstoß ist der Rotlichtverstoß von erheblicher Bedeutung, weil schnell durch eine „lange“ Rotlichtzeit der Bereich des sog. „qualifizierten Rotlichtverstoßes“ erreicht und damit ein Fahrverbot verhängt werden kann.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß

Mit welcher Geldbuße Sie nach einem Rotlichtverstoß zu rechnen haben, hängt davon ab, wie lange die LZA rot zeigte, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die Haltelinie überfuhren. Je nachdem, ob die Rotphase länger oder kürzer als eine Sekunde betrug, wird zwischen „einfachem“ und „qualifiziertem“ Rotlichtverstoß unterschieden.

Überfahren der Haltelinie

Ein Rotlichtverstoß bedeutet das Überfahren der Haltelinie trotz rotlichtzeigender Lichtzeichenanlage. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Rotlicht in den hinter der Haltelinie liegenden Verkehrsraum einfahren.
Wenn Sie das Rotlicht der Ampel missachten und die Haltelinie passieren, verwirklichen Sie den Rotlichtverstoß.

Objektiv grob fahrlässig

Das Nichtbeachten der Rotlichtampel ist wegen der damit verbundenen Gefahren als objektiv grob fahrlässig anzusehen. Anderes kann nur gelten, wenn z.B. die Ampelanlage, oder das rote Signallicht nur schwer zu erkennen waren (BGH NJW 2014, 3234).

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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