Verwarnungsgeld

Haben Sie ein Verwarnungsgeld erhalten? Was bedeutet das für Sie?

Geringfügige Verfehlung

Für geringfügige Verfehlungen im Straßenverkehr sieht das Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 EUR vor.

„Die Fahrereigenschaft spielt keine Rolle.“

Keine Eintragung im Fahreignungs-Bewertungssystem

Wird die Verwarnung bezahlt, erfolgt keine Eintragung im Fahreignungs-Bewertungssystem in Flensburg.

Knöllchen

Daher wird mit dem Anhörungsbogen in der Regel ein Verwarnungszettel mit einem Zahlschein (Knöllchen) ausgehändigt.

Keine zusätzlichen Kosten

Mit der fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes wird das Verfahren ohne zusätzliche Kosten beendet.

Kein Rechtsmittel

Gegen das Verwarnungsgeld können Sie kein Rechtsmittel (Einspruch) einlegen.

Verfahrensgebühren

Wird die Verwarnung nicht oder zu spät bezahlt, wird in der Regel kostenpflichtig ein Bußgeldbescheid erlassen. Erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid kommen zusätzliche Kosten von mindestens 25 EUR sowie Auslagen für die Postzustellung (in der Regel 3,50 EUR) hinzu.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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