Wiederbeschaffungswert

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Gebrauchtwagenmarkt

Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall auf dem Gebrauchtwagenmarkt dar. Maßgeblich für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist der Zustand Ihres Fahrzeuges am Schadentag.

Sie ist eine wichtige Berechnungsgrundlage, damit festgestellt werden kann, ob sich eine Reparatur nach einem Unfallschaden lohnt und rechtlich möglich ist.

Ihr Vermögen

Der Wiederbeschaffungswert stellt Ihr Vermögen „vor dem Unfall“ dar. Es macht keinen Unterschied, ob Sie ein Fahrzeug im Wert von 5.000 EUR haben oder in Ihrer Tasche Bargeld von 5.000 EUR. Im Ergebnis dürfen Sie nach dem Unfall nicht bessergestellt werden, als vor dem Unfall.

130% Rechtsprechung

Hierzu gibt es einige Ausnahmen, wenn beispielsweise die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Unter dem Gesichtspunkt des Integritätsinteresses wurde die 130% Rechtsprechung entwickelt. Hiernach ist eine Reparatur unter strengen Voraussetzungen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert möglich.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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