Regulierungsdauer
Wie lange braucht die Versicherung den Schaden zu regulieren?
Zwischen drei und fünf Wochen
Die einzuräumende Regulierungsfrist hängt von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab und liegt im Regelfall, gerechnet ab dem Zugang Ihres „spezifizierten Anspruchsschreibens“ -unabhängig von der Möglichkeit des Versicherers in die amtliche Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen-, zwischen drei und fünf Wochen.
Angemessene Frist
Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet ohne weitere Prüfung „unbesehen und vorschnell“ Zahlungen zu leisten (OLG Düsseldorf, NZV 2008, 151). Eine angemessene Frist zur Prüfung ist ihr einzuräumen.
Professionelle Schadensanzeige
Der Beginn der Prüfungszeit hängt in erster Linie davon ab, ob Ihre Schadensanzeige überhaupt eine professionelle Prüfung der Sach- und Rechtslage erlaubt. Aus diesem Grunde ist immer angebracht, unmittelbar nach dem Unfallereignis einen spezialisierten Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung einzuschalten.
Sphäre des Versicherers
Die fehlende Mitwirkung des eigenen Versicherungsnehmers oder die Möglichkeit der Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte (deren Erhalt häufig sehr lange dauert) liegen in der Sphäre der gegnerischen Unfallversicherung und spielen für eine längere Dauer der Regulierung keine Rolle.