Gelbphase bei Rotlichtverstoß
Welche Bedeutung spielt die Gelbphase bei einem Rotlichtverstoß?
Vorwerfbarkeit
Ein Rotlichtverstoß kann Ihnen nur dann vorgeworfen werden, wenn Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr anhalten konnten. Hierfür jedoch ist der Gelbphasenplan der Ampel von besonderer Bedeutung.
Auf die üblichen Umschaltphasen verlassen
Ein Fahrzeugführer darf sich beim Umschalten von Gelb auf Rot auf die üblichen Umschaltphasen verlassen (OLG Bremen, NZV 1990, 482). Die “übliche Gelbdauer” ist wie folgt ausgelegt:
- bis 50 km/h = 3 Sekunden
- bis 60 km/h = 4 Sekunden
- bis 70 km/h = 5 Sekunden
Nur einfacher Rotlichtverstoß
Der Betroffene darf darauf vertrauen, dass die Gelblichtphasen im obigen Umfang eingestellt sind. Er kann dann nur im Rahmen eines “Ein-Sekunden-Verstoßes” wegen einfachen Rotlichtverstoßes verurteilt werden (OLG Braunschweig NZV 2006, 229).
Kein qualifizierter Rotlichtverstoß
Die Gelbphase einer Ampelanlage muss nach der Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h 4 sec. umfassen. Diese Verwaltungsvorschriften haben für die Gerichte mittelbare Bedeutung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer. Bei zu kurzer Gelbphase liegt kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, OLG Braunschweig Beschl. v. 21.10.05 zfs 2006, 229.