RIEGL FG 21-P

Wie funktioniert das Messgerät?

Laserhandmessgerät

Das Lasergeschwindigkeitsmessgerät darf ausweislich der Gebrauchsanweisung nur von Personen eingesetzt werden, die von kompetentem Personal (z.B. Hersteller, Polizeischule) umfassend geschult worden sind. Der Einsatz „besonders geschulten Messpersonals“ bei Lasermessungen im Allgemeinen entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung

Kein Beweisfoto

Die Messung wird in der Regel am Straßenrand auf einem dreibeinigen Stativ durchgeführt. Das Messgerät kommt auch als Laserpistole mit der freien Hand zum Einsatz. Das Gerät kann sowohl den ankommenden als auch abfließenden Verkehr messen. Eine Besonderheit ist, dass bei der Geschwindigkeitsmessung der Messvorgang nicht dokumentiert wird. Es werden also „keine Beweisfotos“ gefertigt. Daher kann nur im Nachhinein – bei genauer Auswertung der Bußgeldakte bzw. im Rahmen der Befragung der Messbeamten – geklärt werden, ob die jeweilige Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder Messfehler vorliegen.

Eichschein

Es muss ein gültiger Eichschein vorliegen. Für amtliche Messungen ist Voraussetzung, dass das Gerät nach jedem Eingriff (z.B. Reparatur) zu eichen ist oder mit einem entsprechenden Vermerk versehen wird.

Erforderliche Tests Riegl FG 21-P

Vor dem Einsatz des Gerätes und nach jedem Standortwechsel sind ausweislich der Gebrauchsanweisung vier Test durchzuführen:

  1. Selbsttest
  2. Display-Test
  3. Test der Visiereinrichtung
  4. Null-Test
Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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